Objektnummer: 1516/133

Singlehit - kompakte 2-Zimmer-Wohnung mit Loggia nähe Unionkreuzung

Basisdaten

Vermarktungsart: Miete

Objektkategorie: Wohnung

Mtl. Gesamtbelastung: 601,08 EUR

Baujahr: 1954

Wohnfläche: 37.65 m²

Anzahl Zimmer: 2

Kellerfläche: 3.22 m²

Anzahl Badezimmer: 1

Adressdaten

Postleitzahl: 4020

Ort: Linz

Straße: Unionstraße

Hausnummer: 49

Bundesland: Oberösterreich

Land: AUT

Objektbeschreibung

Die kompakte 2-Zimmer-Wohnung liegt im 4.OG des 2018 generalsanierten Hauses und ist für max. 2 Personen geeignet.

Eckdaten:

  • 37,65 m² reine Wohnfläche
  • 7,66 m² Loggia (in den ruhigen Innenhof ausgerichtet)
  • Schlafzimmer
  • Küche sowie diverse Möbelstücke können bei Bedarf von der Vormieterin abgelöst werden
  • kleines Kellerabteil vorhanden
  • Freiparkplatz Nr. 14 im Innenhof optional anmietbar (EUR 34,20) pro Monat

Sonderausstattung:

  • Rollläden an sämtlichen Fenstern
  • Bad mit Waschbecken, Spiegelschrank, Handtuchheizkörper

Ablösemöglichkeiten von der Vormieterin:

  • Einbauküche + Tisch: 1.900,00 €
  • Schiebetürschrank: 400,00 €
  • Holzfliesen Loggia: 100,00 €
  • Vollholz Regalböden Wohnzimmer: 150,00 €
  • Wandregal Garderobe: 50,00 €
  • Badmöbel: 250,00 €
  • Couch: 400,00 €

Vermieterseitig wird die Wohnung unmöbliert vermietet. Ablösevereinbarungen sind ausschließlich mit der aktuellen Mieterin zu treffen!

Bitte lesen Sie vor einer Anfrage die Information "Förderungskriterien Mieter" (PDF-Beilage bei diesem Inserat) durch. Sollten diese Kriterien, die das Land OÖ vorgibt nicht alle zutreffen, dann bitte auch nicht anfragen!

Vermittlungstyp: Mietwohnung, Mietverhältnis befristet auf 5 Jahre, Kündigung nach Ablauf eines Jahres zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist.
Strom- und Heizkosten: werden direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben
Heizung: Fernwärme.
Vertragserrichtung (einmalig): EUR 240,00

 

Hinweis - das Gebäude wurde mit Hilfe von Mitteln des Landes OÖ saniert, daher gilt: Der Mieter erklärt, laut OÖ Wohnbauförderungsgesetz 1993 eine förderbare Person im Sinne des § 2 Abs. 13 leg.cit. zu sein und verpflichtet sich, lt. OÖ Wohnbauförderungsgesetz (§ 27 Abs. 1), die bisherige Wohnung nachweislich weiterzuvermieten oder zu verkaufen. Bei Nichteinhaltung führt dies zur Auflösung des gegenständlichen Vertrages lt. § 30, Abs. 2, Z. 13 des Mietrechtsgesetzes.
Ebenso verpflichtet sich der Mieter beim gegenständlichen Mietverhältnis Hauptwohnsitz zu begründen und dies durch Vorlage eines Meldezettels nachzuweisen. Achtung - die Sanierungsförderung hat nichts mit einer etwaigen Wohnbeihilfe für den Mieter zu tun. 


Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage - telefonische Terminanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir melden uns bei Ihnen gegebenenfalls wegen einem Besichtigungstermin. Besichtigungen werden gerne, allerdings mit max. 2 Personen durchgeführt.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Ansprechpartner

ATHOS Immobilien

Immobilienmakler-Team

immobilien@athos.at

+43 732 / 60 44 77 - 20