Vermarktungsart: Miete
Objektkategorie: Wohnung
Mtl. Gesamtbelastung: 601,08 EUR
Baujahr: 1954
Wohnfläche: 37.65 m²
Anzahl Zimmer: 2
Kellerfläche: 3.22 m²
Anzahl Badezimmer: 1
Postleitzahl: 4020
Ort: Linz
Straße: Unionstraße
Hausnummer: 49
Bundesland: Oberösterreich
Land: AUT
Die kompakte 2-Zimmer-Wohnung liegt im 4.OG des 2018 generalsanierten Hauses und ist für max. 2 Personen geeignet.
Eckdaten:
Sonderausstattung:
Ablösemöglichkeiten von der Vormieterin:
Vermieterseitig wird die Wohnung unmöbliert vermietet. Ablösevereinbarungen sind ausschließlich mit der aktuellen Mieterin zu treffen!
Bitte lesen Sie vor einer Anfrage die Information "Förderungskriterien Mieter" (PDF-Beilage bei diesem Inserat) durch. Sollten diese Kriterien, die das Land OÖ vorgibt nicht alle zutreffen, dann bitte auch nicht anfragen!
Vermittlungstyp: Mietwohnung, Mietverhältnis befristet auf 5 Jahre, Kündigung nach Ablauf eines Jahres zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist.
Strom- und Heizkosten: werden direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben
Heizung: Fernwärme.
Vertragserrichtung (einmalig): EUR 240,00
Hinweis - das Gebäude wurde mit Hilfe von Mitteln des Landes OÖ saniert, daher gilt: Der Mieter erklärt, laut OÖ Wohnbauförderungsgesetz 1993 eine förderbare Person im Sinne des § 2 Abs. 13 leg.cit. zu sein und verpflichtet sich, lt. OÖ Wohnbauförderungsgesetz (§ 27 Abs. 1), die bisherige Wohnung nachweislich weiterzuvermieten oder zu verkaufen. Bei Nichteinhaltung führt dies zur Auflösung des gegenständlichen Vertrages lt. § 30, Abs. 2, Z. 13 des Mietrechtsgesetzes.
Ebenso verpflichtet sich der Mieter beim gegenständlichen Mietverhältnis Hauptwohnsitz zu begründen und dies durch Vorlage eines Meldezettels nachzuweisen. Achtung - die Sanierungsförderung hat nichts mit einer etwaigen Wohnbeihilfe für den Mieter zu tun.
Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage - telefonische Terminanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir melden uns bei Ihnen gegebenenfalls wegen einem Besichtigungstermin. Besichtigungen werden gerne, allerdings mit max. 2 Personen durchgeführt.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.